Gesetzeskunde
Heilpraktikern ist folgendes untersagt:
1. Heilkunde im Umherziehen
2. Zahnheilkunde
3. Geburtshilfe
4. Indikationsstellung und Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs
5. Transplantationsgesetz: Entnahme von menschlichen Organen, Organteilen und Geweben
6. künstliche Befruchtung, Übertragung von Embryonen, fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen
7. Kastration
8. Behandlung von Seuchen nach §§3, 8 und 45 BSeuchG
9. Untersuchung und Behandlung von Geschlechtskrankheiten, Krankheiten und Leiden der Geschlechtsorgane
10. Umgang mit Röntgenstrahlen
11. Verabreichung/Verschreibung von Betäubungsmitteln
12. amtliche Bestätigungen ausstellen (z.B. Totenschein)
Die Erlaubnis wird nicht erteilt,
- wenn der Antragsteller das 25. LJ noch nicht vollendet hat
- wenn er nicht mindestens eine abgeschlossene Volksschulausbildung nachweisen kann
- wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn schweren strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen
- wenn ihm infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
- wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
Berufsordnung ( keine gesetzliche Grundlage)
Berufshaftpflicht – Strafrechtschutz - Berufsverband
Meldepflicht bei Gesundheitsamt / Ordnungsamt und Finanzamt
Keine Bestallung notwendig zur Ausübung des Heilberufes, aber eine besondere Erlaubnis z.B. HPG
Titel: Heilpraktiker für Psychotherapie ( Wir haben keine Berufsbezeichnung wie Therapeutß strengstens verboten)
Pflichten: Berufspflichten (ausreichende Sachkenntnis) Schweigepflicht (generell gegenüber Dritten außer bei Entbindung des Klienten, ggü Krankenkasse. Fortbildungspflicht, Haftpflicht, Meldepflicht,
Werbung: Flyer und Vorträge mit sachlichen Inhalten
Praxisschild: 35x50 Name – Berufsbezeichnung- Sprechzeiten-Telefonnummer- höchstens 3 Verfahren
|