Seelentanz
  Gesetzeskunde1
 

Gesetzeskunde

Heilpraktikern ist folgendes untersagt:
1. Heilkunde im Umherziehen
2. Zahnheilkunde
3. Geburtshilfe
4. Indikationsstellung und Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs
5. Transplantationsgesetz: Entnahme von menschlichen Organen, Organteilen und Geweben
6. künstliche Befruchtung, Übertragung von Embryonen, fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen
7. Kastration
8. Behandlung von Seuchen nach §§3, 8 und 45 BSeuchG
9. Untersuchung und Behandlung von Geschlechtskrankheiten, Krankheiten und Leiden der Geschlechtsorgane
10. Umgang mit Röntgenstrahlen
11. Verabreichung/Verschreibung von Betäubungsmitteln
12. amtliche Bestätigungen ausstellen (z.B. Totenschein)

Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

  • wenn der Antragsteller das 25. LJ noch nicht vollendet hat
  • wenn er nicht mindestens eine abgeschlossene Volksschulausbildung nachweisen kann
  • wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn schweren strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen
  • wenn ihm infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
  • wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. 

Berufsordnung ( keine gesetzliche Grundlage)

Berufshaftpflicht – Strafrechtschutz - Berufsverband

Meldepflicht bei Gesundheitsamt / Ordnungsamt und Finanzamt

Keine Bestallung notwendig zur Ausübung des Heilberufes, aber eine besondere Erlaubnis z.B. HPG

Titel: Heilpraktiker für Psychotherapie ( Wir haben keine Berufsbezeichnung wie Therapeutß strengstens verboten)

Pflichten: Berufspflichten (ausreichende Sachkenntnis)   Schweigepflicht (generell gegenüber Dritten außer bei Entbindung des Klienten, ggü Krankenkasse. Fortbildungspflicht,   Haftpflicht, Meldepflicht,

Werbung: Flyer und Vorträge mit sachlichen Inhalten

Praxisschild: 35x50 Name – Berufsbezeichnung- Sprechzeiten-Telefonnummer- höchstens 3 Verfahren

 

 
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